Grunderwerbsteuer

Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist nicht mehr bundeseinheitlich geregelt, so dass aktuell in jedem Bundesland ganz unterschiedliche Prozentangaben für die Berechnung der Grunderwerbsteuer gelten.

Wie kommt es zu unterschiedliche Steuersätzen?

Die Bundesländer dürfen bereits seit 2006 die Grunderwerbsteuer selber festlegen. Von der Möglichkeit, die Höhe der Grunderwerbsteuer zur Erhöhung ihrer Steuereineinnahmen selbst festlegen zu können, machen immer mehr Länder Gebrauch.

Der lange Zeit bundeseinheitliche Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % für die Berechnung haben mittlerweile die meisten Bundesländer den Steuersatz auf 5 % bzw. sogar 6,5 % (in Nordrhein-Westfalen, im Saarland sowie zuvor bereits in Schleswig-Holstein) erhöht.

Fällt die Grunderwerbsteuer immer an?

Nein, denn in manchen Fällen sich auch eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer möglich.

So sind zum Beispiel Grundstücke bis zu einem Wert von 2.500 Euro von der Grunderwerbsteuer befreit.

Weitere Möglichkeiten für eine Befreiung der Grunderwerbsteuer sind ein durch Erbschaft oder Schenkung erworbenes Haus. Hier greift das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.

Und auch Verwandte in gerader Linie wie Kinder, Eltern, Großeltern etc. sowie der Ehepartner sind beim Erwerb des Grundstücks von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.

Rechner zur Grunderwerbsteuer

Zahlreiche Internetseiten bieten einen Service zur Berechnung der Grunderwerbsteuer an. Diese sind in der Regel kostenlos und bedienungsfreundlich aufgebaut:

Grunderwerbssteuer berechnen

Möchte man ein Grundstück erwerben, so muss man für den zukünftigen Grund und Boden auch Steuern zahlen. Der Prozentsatz variiert in einigen Bundesländern.

So kann sich jeder potenzielle Eigentümer vor dem Kauf eines Grundstücks auf unkompliziertem Wege über die Grunderwerbsteuer seines Bundeslandes informieren und die Grunderwerbsteuer berechnen lassen.

Dabei gelten für folgende Bundesländer Ausnahmen:

Bayern und Sachen berechnen statt der 5 % jeweils 3,5 %. Niedersachsen und Bremen 4,5 %. Alle anderen Bundesländer nehmen 5 % als Maßgröße.

Andere anfallende Kosten wie Makler- oder Notargebühren werden jedoch bei einem Großteil der bereitgestellten Rechner nicht berücksichtigt.

Grunderwerbsteuer oder Grundsteuer?

Die Grunderwerbsteuer wird oftmals mit der Grundsteuer verwechselt. Jedoch besitzen diese beiden Steuerarten wesentliche Unterschiede.

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die von der Gemeinde oder der Stadt erhoben wird und die laufend gezahlt werden muss.

Im Gegensatz dazu ist die Grunderwerbsteuer eine einmalige Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks fällig wird.

Anna Verde
 

Ich bin eine leidenschaftliche Bloggerin und möchte mit euch meine Erlebnisse und Erfahrungen teilen. In meiner Freizeit sieht man mich bei Salsa-Tanzen.